PPWR Die europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung EU 2025/40) trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland wird sie durch das nationale Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ergänzt. Sie ersetzt schrittweise bisherige Richtlinien und das alte Verpackungsgesetz mit dem Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Deshalb versende ich nur noch innerhalb Deutschlands. Wenn Sie aus der EU bestellen möchten, geben Sie bitte als Lieferadresse: mailboxde.com an.
LUCID Verpackungsregister.org |
Wir haben einen Vertrag mit: Der Grüne Punkt Duales System Deutschland, Kundennummer 5754166 |
PDF Konformitätserklärung für Faltkarton Wir versenden die Krautharken mit diesem Karton:
Hersteller: IPS Karton.eu GmbH & Co. KG, Tuchmacherallee 6, 03130 Spremberg, Deutschland, https://www.karton.eu, Kontakt: info@karton.eu Erklärung |
PDF Konformitätserklärung für Schrenzpapier Produktbeschreibung: Hersteller Erklärung |
Beschreibung | Produktdaten |
Verpackungs-Klebeband, Braun - 5er-Set 3M Verpackungs-Klebeband
Maße
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Lieferumfang
Artikelnummer
| Hersteller laut GPSR 3M Customer Dialog Center, Carl-Schurz-Strasse 1, 41453 Neuss, Deutschland, innovation.de@mmm.com 3M stellt Produktion auf PFAS-freie Produkte um – wichtige Änderungen ab Ende 2025 Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben oder wenden Sie sich bei Fragen an unser Vertriebsteam. |
| APASO Verpackungen e.K. |
PPWR: „EU-Beamter ruft zu Regelbruch auf“
Die Frustration über die hohen Kosten ist völlig nachvollziehbar, und Sie sind nicht allein dabei. Viele kleine Online-Händler sehen sich mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) am 12. August 2026 genau diesem Problem gegenüber: Für Lieferungen an Endverbraucher im EU-Ausland muss ein lokaler Bevollmächtigter in jedem einzelnen Zielland benannt werden. Dies führt in Ländern wie Österreich zu hohen Notarpflichten oder hohen Fixgebühren. Meine Lösung für Lieferungen in die EU:
Anfrage: https://www.mailboxde.com/ Halten Sie sich an die Verpackungsverordnung für Österreich?
Antwort vom 31.07.2025:
Sehr geehrte Herr Brandt,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Verpflichtungen gemäß der österreichischen Verpackungsverordnung (VVO).
Unsere Firma Mailboxde.com GmbH tritt ausschließlich als Postdienstleister auf. Die Zustellung nach Österreich erfolgt ausschließlich auf Veranlassung der Empfänger in Österreich, nicht jedoch im Auftrag der Lieferanten (Absender) wie Ihnen.
Die Ware verbleibt somit im Rahmen eines gewöhnlichen Handelsgeschäfts zunächst in Deutschland (bis zur Übernahme durch uns) und wird anschließend auf Anweisung eines Dritten – des jeweiligen Empfängers – weitergeleitet. In diesem Zusammenhang gelten Sie nicht als Inverkehrbringer von Verpackungen in Österreich, und nach unserer rechtlichen Einschätzung besteht für Sie keine Verpflichtung zur Lizenzierung von Verpackungen in Österreich.
Dieses Ergebnis wird auch durch ein Rechtsgutachten der Kanzlei WBS.LEGAL, Köln bestätigt. Dort heißt es unter anderem:
„Da die Mandantin die Transportleistung ausschließlich auf Veranlassung des Empfängers erbringt, liegt kein Inverkehrsetzen im Sinne der VVO vor."
Daher bestätigen wir, dass für Ihr Unternehmen keine Registrierungs- oder Lizenzierungspflicht in Österreich besteht, sofern der Versand über unser System auf ausdrücklichen Wunsch des Empfängers in Österreich erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Ondrej Krabs
Mailboxde.com GmbH
Sitz: Dresdner Str. 9, D-02763 Zittau